Photovoltaik-Förderung 2026 in NRW: Was aktuell gilt
Wer sich 2026 eine Photovoltaikanlage anschafft, trifft auf einen Fördertopf, der sich in den letzten Jahren spürbar verändert hat. Die bundesweite Basis ist die 0-%-Mehrwertsteuer-Regelung: Für Anlagen bis 30 kWp auf oder in der Nähe von Wohngebäuden entfällt die Umsatzsteuer komplett. Sie zahlen also von vornherein den Nettopreis, ohne Antrag, ohne Wartezeit.
Zusätzlich gibt es die KfW-Förderung 270 „Erneuerbare Energien, Standard", einen zinsgünstigen Kredit für Anlage, Speicher und Zubehör. Das ist kein Zuschuss, senkt aber über die Laufzeit die Finanzierungskosten spürbar gegenüber einem normalen Bankkredit.
Auf Landesebene wechseln NRW-Programme regelmäßig. Aktuell lohnt sich vor allem ein Blick auf kommunale Zuschüsse einzelner Städte im Rhein-Erft-Kreis und in Köln, die zeitlich befristet und mit begrenztem Budget laufen. Wer hier den richtigen Moment erwischt, bekommt zusätzlich zur Steuerbefreiung noch einen Zuschuss obendrauf.
Für Balkonkraftwerke gibt es in einigen Kommunen eigene, kleinere Zuschussprogramme, oft ein fester Betrag pro Gerät, unabhängig vom Preis. Das lohnt sich, den Antrag vor dem Kauf zu stellen, da viele Programme eine Bestätigung vor der Bestellung verlangen.
Unser Rat aus der Praxis: Fördermittel ändern sich schneller, als jede Website sie aktuell halten kann. Schreiben Sie uns kurz Ihre Postleitzahl und Ihr Vorhaben über WhatsApp, wir sagen Ihnen, was für Ihre Anlage aktuell realistisch ist, bevor Sie etwas bestellen.