0 % Mehrwertsteuer auf Solaranlagen: So funktioniert die Regelung

Förderung30. November 20254 Min. Lesezeit

Seit 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Leistung auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und gemeinnützig genutzten Gebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das betrifft nicht nur die Module, sondern auch Wechselrichter, Speicher, Montagesystem und die Installation selbst.

Der große Vorteil: Sie müssen nichts beantragen und nichts zurückfordern. Der Händler stellt die Rechnung direkt ohne Mehrwertsteuer aus, der Nettopreis ist gleichzeitig Ihr Endpreis. Das spart gegenüber der früheren Regelung (Vorsteuerabzug über mehrere Jahre plus Kleinunternehmerregelung) eine Menge Bürokratie.

Voraussetzung ist, dass die Leistung der Anlage 30 kWp nicht überschreitet und das Gebäude überwiegend Wohnzwecken oder bestimmten öffentlichen/gemeinnützigen Zwecken dient. Für die allermeisten Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleinere Mehrfamilienhäuser ist das unproblematisch erfüllt.

Balkonkraftwerke profitieren ebenfalls: Auch hier greift die 0-%-Regelung, sodass Sie bereits beim Kauf den reduzierten Preis sehen, ohne selbst rechnen zu müssen.

Wir weisen auf jedem Angebot transparent aus, dass es sich um einen Nettopreis ohne Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG handelt, damit Sie es im Zweifel auch gegenüber Ihrem Finanzamt sauber belegen können.

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