Balkonkraftwerk: Was ist erlaubt und was nicht?
Balkonkraftwerke sind das unkomplizierteste Einstiegsprodukt in die eigene Stromerzeugung. Nur bedeutet „unkompliziert" nicht „ohne Regeln". Seit der Reform durch das Solarpaket I dürfen Wechselrichter bis 800 Watt Ausgangsleistung ohne gesonderte Elektrofachkraft-Abnahme angeschlossen werden, solange eine genormte Steckvorrichtung verwendet wird.
Die frühere doppelte Anmeldung bei Bundesnetzagentur und Netzbetreiber ist Geschichte: Es reicht die vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister, die in der Regel in wenigen Minuten erledigt ist. Der Netzbetreiber wird darüber automatisch informiert.
Auch beim Zähler hat sich etwas getan: Läuft Ihr alter Ferraris-Zähler bei Überschusseinspeisung rückwärts, ist das für eine Übergangszeit geduldet, bis der Netzbetreiber auf einen modernen Zähler umrüstet. Sie müssen nicht selbst aktiv werden.
Was weiterhin gilt: Mieter brauchen bei sichtbarer Anbringung (z. B. am Balkongeländer) grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft, auch wenn der Anspruch auf eine grundsätzliche Genehmigung seit der Mietrechtsreform deutlich gestärkt wurde. Bei uns bekommen Sie auf Wunsch eine kurze Vorlage für die Anfrage an Vermieter oder WEG mit.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben unter die vereinfachten Regeln fällt, zum Beispiel bei zwei Modulen auf dem Garagendach statt am Balkon, schreiben Sie uns einfach ein Foto der Situation auf WhatsApp. Wir sagen Ihnen ehrlich, was passt.